Yoga ist heute in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Als Yogalehrer:in bieten sich daher eine Vielzahl von Möglichkeiten, sinnvoll in der Gesellschaft beruflich tätig zu werden. Die Berufsbezeichnung „Yogalehrerin“ oder „Yogalehrer“ ist allerdings gesetzlich nicht geschützt. Es gibt daher keine von staatlicher Seite vorgegebenen Zeiten der Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte oder Prüfungskriterien. Deswegen kommt im besonderen Maße der nachprüfbaren Qualität der Ausbildung eine entscheidende Rolle zu, insbesondere auch im Hinblick darauf, ob die Ausbildungen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt werden.
Als Yogalehrer:in eröffnen sich viele Bereiche, beruflich tätig zu werden, und zwar mit „Sinn“. Überall dort, wo Menschen arbeiten und lernen, kann Yoga – über das Anbieten von „klassischen“ Yogakursen hinaus – hilfreich eingesetzt werden. Das können Schulen und Universitäten oder auch Unternehmen und Verbände sein. Dies erfordert Yogalehrer:innen, die eine fundierte und zertifizierte Ausbildung aufweisen können. Zudem kann solch eine Ausbildung auch als Weiterbildung eines bereits ausgeübten Berufes genutzt werden, um so neue berufliche Tätigkeitsfelder und Perspektiven zu eröffnen.
Anbieter:innen von Yogakursen, die im Rahmen der gesundheitlichen Prävention angeboten werden (§ 20 SGB V), müssen ein Zertifizierungsverfahren bei Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) durchlaufen. Wesentliche Grundlage hierfür ist eine von der ZPP als qualifiziert anerkannte Yogalehrausbildung von einem anerkannten Ausbildungsverband mit mindestens 650 Unterrichtseinheiten in einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Im heutigen beruflichen Umfeld von Yogalehrenden kommt der nachprüfbaren Qualität der Ausbildung eine entscheidende Rolle zu. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass seit 2018 die ZPP im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Mindeststandards für Anbieter:innen von Präventionskursen definiert hat. Die Erfahrung zeigt seitdem, dass gerade noch nicht auf dem Markt etablierte Yogalehrer:innen ohne die Anerkennung durch die ZPP kaum eine Chance auf gute Beschäftigungsmöglichkeiten haben, weil die ZPP-Anerkennung von potenziellen Kurs-Teilnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen als ein wichtiges Unterscheidungs- und Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird.
Seit mehr als 50 Jahren setzt sich der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDYoga) für eine systematische, zeitgemäße und qualifizierte Ausbildung von Yogalehrer:innen ein.
Die BDYoga-Ausbildung findet ausschließlich in vom BDYoga zertifizierten Ausbildungen statt, die zuvor ein mehrstufiges Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. In diesem Anerkennungsverfahren wird detailliert überprüft, ob insbesondere die Qualitätskriterien des BDYoga hinsichtlich der Unterrichtsinhalte, der Ausbildungsleitung und der in der Ausbildung tätigen Fach-Dozent:innen erfüllt sind.
Der BDYoga befindet sich hinsichtlich der Ausbildungskriterien und der Zertifizierung durch die ZPP in einem steten Austausch mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch für den Leitfaden Prävention, in dem auch die Zertifizierung von Yogakursen geregelt ist, zuständig ist. Bei Bedarf unterstützt der BDYoga seine Mitglieder bei der Zertifizierung durch die Krankenkassen bzw. ZPP.